Reglement

Art. 1 – Definition

Der Swiss Gamers Award (nachstehend SGA), der Swiss Gamers Award Family nachstehend SGA Family) und der Swiss Gamers Award Expert (nachstehend SGA Expert) sind Auszeichnungen, die vom Verein Ludesco in Partnerschaft mit dem Verband der Schweizer Ludotheken und dem Schweizer Spielmuseum verliehen werden.

Mit dem SGA, dem SGA Family und dem SGA Expert ausgezeichnet werden Gesellschaftsspiele, die im Rahmen einer Umfrage zu den Spielen des Jahres gewählt werden. Diese wird über Schweizer Spielclubs/-verbände und Ludotheken bei Schweizer Spielerinnen und Spielern durchgeführt.

Mit dem SGA Family werden Spiele ausgezeichnet, die mit Kindern gespielt werden können.

Der SGA Expert zeichnet Spiele aus, die strategisch anspruchsvoll und spielerisch komplex und daher insbesondere für geübte Spielerinnen und Spieler geeignet sind.

Die Namen und Logos «Swiss Gamers Award», «Swiss Gamers Award Family» und «Swiss Gamers Award Expert» sind ausschliessliches Eigentum des Vereins Ludesco.

Art. 2 – Teilnehmer SGA / SGA Family / SGA Expert

Sämtliche Spielclubs/-verbände bzw. Ludotheken, die in der Schweiz ansässig sind, können sich an der Nominierung für den SGA, den SGA Family und den SGA Expert beteiligen, indem sie einen entsprechenden Antrag an den Verein Ludesco richten.

Eine Gesellschaftsspielgruppe mit regelmässigen Aktivitäten und bestehend aus einer massgeblichen Anzahl Spielerinnen und Spielern, kann sich an der Nominierung für den SGA, den SGA Family und den SGA Expert beteiligen, auch wenn sie formell kein Verein ist.

Der Verein Ludesco kann einem Spielclub/-verband bzw. einer Ludothek die Teilnahme an der Nominierung für den SGA, den SGA Family und den SGA Expert mittels schriftlicher Begründung verweigern.

An der Wahl des SGA, des SGA Family und/oder des SGA Expert beteiligte Spielclubs/-verbände bzw. Ludotheken werden «SGA-Teilnehmer» genannt.

Die Liste der SGA-Teilnehmer wird auf der Website des SGA (www.swissgamersaward.ch) veröffentlicht.

Beträgt die Gesamtzahl der Stimmen für den SGA bzw. den SGA Family oder den SGA Expert weniger als acht, wird die entsprechende Auszeichnung nicht verliehen.

Art. 3 – Ablauf

Die vom Verein Ludesco, vom Verband der Schweizer Ludotheken und dem Schweizer Spielmuseum bei den SGA-Teilnehmern durchgeführte Umfrage endet am 15 Januar nach dem Jahr, in dem sie begonnen hat. Der Verein Ludesco kann beschliessen, diese Frist zu verlängern.

Jeder SGA-Teilnehmer erstellt eine Rangliste mit einem bis drei Spielen pro Kategorie (SGA, SGA Family und SGA Expert). Diese Spiele müssen die Lieblingsspiele seiner Spielerinnen und Spieler sein, ausgewählt aus allen zugelassen Spielen, wie sie in Artikel 5 dieses Reglements definiert sind.

Ein SGA-Teilnehmer kann in einer, zwei oder drei Kategorien Punkte vergeben.

Über das Verfahren und die Kriterien zur Erstellung der Ranglisten kann jeder SGA-Teilnehmer frei entscheiden. Idealerweise wird die Rangliste unter Berücksichtigung der Meinung möglichst vieler Mitglieder erstellt.

Jeder SGA-Teilnehmer bezeichnet eine Kontaktperson, deren Aufgabe darin besteht, die Ranglisten dem Verein Ludesco über ein dafür vorgesehenes Online-Formular mitzuteilen.

Es wird nur eine Rangliste pro Kategorie (SGA / SGA Family / SGA Expert) pro SGA-Teilnehmer akzeptiert.

Art. 4 – Punkteverteilung

Die einzelnen Spiele auf der Rangliste eines SGA-Teilnehmers erhalten folgende Punktzahlen:

Bestes Spiel = 3 Punkte
Zweitbestes Spiel = 2 Punkte
Drittbestes Spiel = 1 Punkt

Ein SGA-Teilnehmer kann für seine Ranglisten in den einzelnen Kategorien weniger als drei Spiele angeben.

Ein SGA‑Teilnehmer kann für dasselbe Spiel in verschiedenen Kategorien Punkte vergeben.

Art. 5 – Zugelassene Spiele

Es werden nur Spiele zugelassen, die unabhängig gespielt werden können (ohne Ankauf von Zusatzmaterial). Eine Spielerweiterung ist nur zugelassen, wenn sie auch unabhängig gespielt werden kann.

Ein Spiel ist zugelassen, sobald seine erste Ausgabe auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch unter dem laufenden Kalenderjahr auf der Referenzseite www.boardgamegeek.com verzeichnet ist. Ebenfalls zugelassen sind Spiele, die auf der offiziellen Neuheitenliste (SPIELGuide) der Ausgabe der «Internationalen Spieltage SPIEL» der Messe Essen des Vorjahres oder des Kalenderjahres, in dem die Umfrage begonnen hat, aufgeführt sind. Eine Neuauflage eines Spiels, das bereits einmal für den SGA nominiert war, ist nicht mehr zugelassen.

Der Verein Ludesco hat sicherzustellen, dass die von den SGA-Teilnehmern nominierten Spiele auf der Grundlage dieses Reglements zugelassen sind. Hat ein SGA-Teilnehmer einem nicht zugelassenen Spiel Punkte erteilt, werden diese nicht berücksichtigt. Die anderen von diesem SGA-Teilnehmer nominierten Spiele erhalten aber dennoch die ihrem Rang entsprechende Punktzahl.

Art. 6 – Verleihung des SGA, des SGA Family und des SGA Expert

Das Spiel mit der höchsten Gesamtpunktzahl in seiner Kategorie erhält die Auszeichnung SGA bzw. SGA Family oder SGA Expert.

Falls mehrere Spiele einer Kategorie dieselbe Gesamtpunktzahl erreichen, erhält jenes Spiel den SGA, den SGA Family bzw. den SGA Expert, das in seiner Kategorie von den meisten SGA-Teilnehmern nominiert wurde. Bei erneutem Punktegleichstand gewinnt jenes Spiel die Auszeichnung, das in seiner Kategorie am häufigsten den ersten Platz belegt.

Ein Spiel kann gleichzeitig in der Rangliste des SGA und des SGA Family und/oder des SGA Expert erscheinen.

Der SGA, der SGA Family und der SGA Expert sind reine Ehrenauszeichnungen.

Die Autoren/-innen, Herausgeber und Vertriebshäuser der ausgezeichneten oder nominierten Spiele dürfen sich frei auf die Auszeichnung beziehen, insbesondere im Rahmen ihrer Werbemassnahmen, einschliesslich der Verwendung des Namens und des Logos des SGA, des SGA Family und/oder des SGA Expert.

Art. 7 – Wettbewerb für SGA-Teilnehmer

Bei jeder Ausgabe des SGA, des SGA Family und des SGA Expert lost der Verein Ludesco drei SGA-Teilnehmer aus, die vom Verein Ludesco ein Spiel erhalten.

Das Ergebnis dieser Verlosung ist nicht anfechtbar.

Art. 8 – Streitigkeiten

Im Falle von Abweichungen zwischen den verschiedenen Sprachversionen dieses Reglements ist die französische Version massgebend.

Das Ergebnis der Verleihung des SGA, des SGA Family und des SGA Expert ist nicht anfechtbar.