Reglement

Art. 1 – Definition

Der Swiss Gamers Award (nachstehend SGA) und der Swiss Gamers Award Family (nachstehend SGA Family) sind Auszeichnungen, die vom Verein Ludesco in Partnerschaft mit dem Verband der Schweizer Ludotheken verliehen werden.

Mit dem SGA und dem SGA Family ausgezeichnet werden Gesellschaftsspiele, die im Rahmen einer über Schweizer Spielclubs und -verbände sowie Ludotheken bei Schweizer Spielerinnen und Spielern durchgeführten Umfrage zu den Spielen des Jahres gewählt werden. Mit dem SGA Family sollen Spiele, die mit Kindern gespielt werden können, ausgezeichnet werden.

Die Namen und Logos «Swiss Gamers Award» und «Swiss Gamers Award Family» sind ausschliessliches Eigentum des Vereins Ludesco.

Art. 2 – SGA- / SGA-Family-Teilnehmer

Sämtliche Spielclubs/-verbände bzw. Ludotheken, die in der Schweiz ansässig sind, können sich an der Nominierung für den SGA / SGA Family beteiligen, indem sie einen entsprechenden Antrag an den Verein Ludesco richten.

Eine Gesellschaftsspielgruppe mit regelmässigen Aktivitäten und bestehend aus einer massgeblichen Anzahl Spielern, kann sich an der Nominierung für den SGA / SGA Family beteiligen, auch wenn sie formell kein Verein ist.

Der Verein Ludesco kann einem Spieleklub/-verband bzw. einer Ludothek die Teilnahme an der Nominierung für den SGA und SGA Family mittels schriftlicher Begründung verweigern.

An der Wahl des SGA und/oder des SGA Family beteiligte Spielklubs/-verbände bzw. Ludotheken werden als «SGA-Teilnehmer» bezeichnet.

Die Liste der SGA-Teilnehmer wird auf der Website des SGA (www.swissgamersaward.ch) veröffentlicht.

Beträgt die Gesamtzahl der Stimmen für den SGA bzw. den SGA Family weniger als acht, wird die entsprechende Auszeichnung nicht verliehen.

Art. 3 – Ablauf

Die vom Verein Ludesco und vom Verband der Schweizer Ludotheken bei den SGA-Teilnehmern durchgeführte Umfrage endet am 31. Dezember jedes Jahres. Der Verein Ludesco kann beschliessen, diese Frist zu verlängern.

Jeder SGA-Teilnehmer erstellt eine Rangliste mit einem bis zu drei Lieblingsspielen der Spielerinnen und Spieler für jede der beiden Kategorien (SGA und SGA Family). Diese Spiele müssen die Liebliegsspiele ihrer Spieler und Spielerinnen von allen zugelassen Spielen sein, wie in Artikel 5 definiert.

Ein SGA-Teilnehmer kann beschliessen, nur in einer der beiden Kategorien Punkte zu vergeben.

Über das Verfahren und die Kriterien zur Erstellung der Ranglisten kann jeder SGA-Teilnehmer frei entscheiden. Idealerweise wird die Rangliste unter Berücksichtigung der Meinung möglichst vieler Mitglieder erstellt.

Jeder SGA-Teilnehmer bezeichnet eine Kontaktperson, deren Aufgabe darin besteht, die erstellten Ranglisten dem Verein Ludesco schriftlich mitzuteilen.

Es wird nur eine Rangliste pro Kategorie (SGA / SGA Family) pro SGA-Teilnehmer akzeptiert.

Art. 4 – Punkteverteilung

Die einzelnen Spiele auf der Rangliste eines SGA-Teilnehmers erhalten folgende Punktzahlen:

Bestes Spiel = 3 Punkte
Zweitbestes Spiel = 2 Punkte
Drittbestes Spiel = 1 Punkt

Ein SGA-Teilnehmer kann für seine Ranglisten in den beiden Kategorien weniger als drei Spiele angeben.

Art. 5 – Zugelassene Spiele

Es werden nur Spiele zugelassen, die unabhängig gespielt werden können (ohne Ankauf von Zusatzmaterial). Eine Spielerweiterung kann nur dann Punkte erhalten, wenn sie auch unabhängig gespielt werden kann.

Spiel ist zugelassen, sobald seine deutsche, englische, französische oder italienische Ausgabe unter dem laufenden Kalenderjahr auf den Referenzseiten www.boardgamegeek.com oder www.trictrac.net verzeichnet ist. Ebenfalls zugelassen sind Spiele, die auf der Neuheitenliste der Ausgabe der «Internationalen Spieltage SPIEL» der Messe Essen des Vorjahres aufgeführt sind. Die Neuauflage eines Spiels, das bereits einmal für den SGA nominiert war, ist nicht mehr zugelassen. Entscheidet der Verein Ludesco, die Frist für die Umfrage über das Kalenderjahr hinaus zu verlängern, sind dennoch nur jene Spiele zugelassen, die während der anfänglichen Periode zugelassen waren.

Der Verein Ludesco hat sicherzustellen, dass die von den SGA-Teilnehmern nominierten Spiele auf der Grundlage dieses Reglements zugelassen sind. Hat ein SGA-Teilnehmer einem nicht zugelassenen Spiel Punkte erteilt, werden diese nicht berücksichtigt. Die anderen von diesem SGA-Teilnehmer nominierten Spiele erhalten aber dennoch die ihrem Rang entsprechende Punktzahl.

Art. 6 – Verleihung des Swiss Gamers Award und des Swiss Gamers Award Family

Das Spiel mit der höchsten Gesamtpunktzahl in seiner Kategorie erhält die Auszeichnung Swiss Gamers Award bzw. Swiss Gamers Award Family.

Falls mehrere Spiele einer Kategorie dieselbe Gesamtpunktzahl erreichen, erhält jenes Spiel den SGA bzw. den SGA Family, das in seiner Kategorie von den meisten SGA-Teilnehmern nominiert wurde. Bei erneutem Punktegleichstand gewinnt jenes Spiel die Auszeichnung, das in seiner Kategorie am häufigsten den ersten Platz belegt.

Ein Spiel kann gleichzeitig in der Rangliste des SGA und des SGA Family aufgeführt werden.

Der SGA und der SGA Family sind reine Ehrenauszeichnungen.

Die Autoren/-innen, Herausgeber und Vertriebshäuser der ausgezeichneten oder nominierten Spiele dürfen sich frei auf die Auszeichnung beziehen, insbesondere im Rahmen ihrer Werbemassnahmen, einschliesslich der Verwendung des Namens und des Logos des SGA bzw. des SGA Family.

Art. 7 – Wettbewerb für SGA-Teilnehmer

Bei jeder Ausgabe des SGA und des SGA Family verlost der Verein Ludesco eines der sechs nominierten Spiele an drei SGA-Teilnehmer.

Das Ergebnis dieser Verlosung ist nicht anfechtbar.

Art. 8 – Streitigkeiten

Im Falle von Abweichungen zwischen den verschiedenen Sprachversionen dieses Reglements ist die französische Version massgebend.

Das Ergebnis der Verleihung des SGA und des SGA Family ist nicht anfechtbar.